Abstimmungen vom 14. Juni

revolutionflagDie Partei der Arbeit der Schweiz hat folgende Parolen beschlossen:

Ja zur Stipendieninitiative

Ja zur Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»

Nein zur grenzenlosen Präimplantationdiagnostik (PID)

Ja zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)

 

Ja zur Stipendieninitiative

In den letzten Jahren haben verschiedene Kantone so genannte Sparmassnahmen durchgesetzt und dabei blieb das Bildungswesen nicht verschont. Die Erhöhung der Studiengebühren und die Kürzungen de Stipendien prekarisieren immer mehr junge Menschen. Dies betrifft vor allem StudentInnen, die unter Gleichaltrigen doppelt so stark davon betroffen sind.

Dies führt unter anderem dazu, dass 75 Prozent der Studierende prekäre Jobs annehmen müssen, um den Lebensunterhalt und das Studium finanzieren zu können. Die Unternehmer nützen diese billige Arbeitskraft aus: sie wird weniger bezahlt, was zur Konkurrenz mit den ArbeiterInnen führt, und gleichzeitig wird das Lohndumping fördert. Die PdAS wiedersetzt sich diesem Teufelskreis. Eine Erhöhung der Studiengebühren nütz daher allen: Den StudentInnen und den ArbeiterInnen!

Der Zugang zum Studium ist weiterhin ein entscheidender Faktor für die gesellschaftliche Selektion und die Reproduktion der sozialen Klassen. Zahlreiche Familien sind nicht in der Lage, ihren Kindern ein Studium zu finanzieren. Eine Erhöhung der Stipendien führt zu einer Demokratisierung des Bildungswesens, sprich es erhöht die Möglichkeiten zu einem Studium für jungen Menschen aus den unteren, sozialen Gesellschaftsschichten.

Es ist heute von zentraler Bedeutung, allen eine Ausbildung und ein Studium garantieren zu können. Um dies zu ermöglichen, braucht es ein Bildungssystem, in dem alle einen Platz haben und es ermöglicht wird, dass sich jede und jeder nach seinen Fähigkeiten entwickeln kann. Daher müssen auch die finanziellen Mittel so angeboten werden, dass junge Menschen das Studium ihrer Wahl ermöglicht wird. Diese wäre mit der Annahme der Initiative teilweise der Fall. So verfolgt die vom «Verband der Schweizer Studierendenschaften» (VSS) zwei Ziele: Erstens allen StudentInnen ein normales Leben durch die Erhöhung der Stipendien zu ermöglichen und zweitens die Harmonisierung des Mindestbeitrages sowie der Kriterien der Stipendien.

Aktuell kann jeder Kanton die Höhe der Stipendien selber festlegen. Es ist ein ineffizientes System, wie eben die Tatsache beweist, dass 75 Prozent der Studierenden einen Job benötigen. Kein Kanton stellt genügend Mittel zur Verfügung und der Unterschied der Höhe der Stipendien ist zwischen den Kantonen sehr gross. Die Initiative schafft eine Vereinheitlichung und zwingt jene Kantone mit tiefen Stipendien zu einer entsprechenden Anpassung.

Die Partei der Arbeit der Schweiz ruft alle auf, ein Ja in die Urne zu legen:

– Um der Jugend eine Zukunft zu garantieren;

– Um die prekäre Situation bei den StudentInnen zu bekämpfen;

РUm allen ein Studium zu erm̦glichen, die es wollen;

– Um gegen die Schulen der Reichen und das Zweiklassensystem im Bildungswesen zu kämpfen!

Die Initiative ist ein Schritt zu mehr Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit.

 

Ja zur Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»

Laut den eidgenössischen Erhebungen ist der vorhandene Reichtum in der Schweiz immer ungerechter verteilt: Im 1991 besassen 1.09 Prozent der Bevölkerung 30 Prozent des Reichtums, im 2009 sind es bereits 40 Prozent. Die Partei der Arbeit der Schweiz ist klar der Ansicht, dass ab einem gewissen Betrag die Erbschaften besteuert werden müssen. Es ist dies ein gutes und richtiges Mittel, um die sozialen Ungleichheiten etwas auszugleichen.

Aktuell ist die Erbschaftssteuer Sache der Kantone. Die Standortkonkurrenz unter den Kantonen führte jedoch zu einer erheblichen Einbusse der Einnahmen durch die Erbschaftssteuern: im 1999 waren es 1.5 Milliarden Franken, im 2010 weniger als eine Milliarde Franken. Neu soll der Bund die Kompetenz erhalten, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben. Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie ein Drittel des Ertrages erhalten. Der Einnahmeverlust der Kantone beläuft sich somit auf höchstens 450 Millionen, was gerade mal 1 Prozent ihrer Steuereinnahmen entspricht. Zwei Drittel des Ertrags fliesst zweckgebunden in die Kasse der Alters- und Hinterbliebenversicherung (AHV). Die AHV wird somit neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert

Die letzte substantielle Verbesserung der AHV erfolgte im 1978; Seit gut 15 Jahren versuchen die Behörden die Leistungen zu «schleifen». Die 11. AHV-Reform wurde im 2004 vom Volk deutlich abgelehnt, der zweite Versuch scheiterte im 2010 im Parlament. Trotzdem sind die gleichen Ideen wieder vom Bundesrat aufgenommen worden und zwar im Projekt «Altersvorsorge 2020». Dieses sieht eine Plafonierung der Bundesbeiträge vor sowie die Einführung einer so genannten Schuldenbremse. Mittel, um die AHV weiter zu schwächen, was zu weiteren Einschnitte der Leistungen führen wird.

Die Panikmache der GegnerInnen ist völlig übertrieben und ungerechtfertigt; Besteuert werden Erbschaften ab zwei Millionen Franken. Weiter sind Sonderregelungen für Familienbetriebe, KMU sowie für die Landwirtschaft vorgesehen und zwar so, dass ein Haus weiterhin ohne Besteuerung vererbt werden kann. So wie im aktuellen System ist weiterhin auch eine Witwe oder ein Witwer von der Erbschaftssteuer befreit.

Die InitiantInnen haben viele Details im Initiativtext festgehalten. Unserer Ansicht nach sind einige davon überflüssig. Die PdAS hätte sich vielmehr gewünscht, dass die Initiative bei einer Annahme deutlich mehr Einnahmen zu Gunsten der AHV generiert hätte. Aktuell wird die AHV durch die Lohbeiträge sowie den Beitrag des Bundes finanziert. Bundesbeitrag, der auf 19.55 Prozente der Ausgaben festgelegt ist. Nötig wäre daher gewesen, dass die Initiative zu einem höheren Beitrag des Bundes geführt hätte. Um dies zu erreichen, bleibt jedoch nach einem Ja am 14.Juni noch genügend Zeit.

Nein zur grenzenlosen Präimplantationdiagnostik (PID)

Die PID ist eine medizinische Untersuchung des Embryos bei einer künstlichen Befruchtung. Sie kann verwendet werden, um Körpermerkmale (z.B. Geschlecht, Haarfarbe, Augenfarbe u.a.), Erbkrankheiten und/oder Abweichungen in der Körperstruktur des Embryos zu erkennen.

Bisher ist die PID in der Schweiz verboten. 2011 wollte der Bundesrat dieses Verbot lockern und wollte es Paaren mit schwerwiegenden Erbkrankheiten gestatten von der PID Gebrauch zu machen. Im Parlament wurde diese Lockerung ausgeweitet auf alle Paare, die eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Gegen diese Legalisierung der PID wurde sodann das Referendum ergriffen, welches die PdA aus folgenden Gründen unterstützt:

Mit der PID wird es möglich werden bestimmte Embryonen anderen vorzuziehen. Diese Auswahl kann dazu führen, dass Embryonen mit einer abweichenden Körperstruktur (z.B. mit einem Down Syndrom) systematisch verworfen werden. In diesem Moment wird darüber entschieden, welches Leben lebenswert und welches lebensunwert ist. Die Entscheidungsgrundlage bildet dabei die Leistungsgesellschaft. Auf der Seite der BefürworterInnen wird damit argumentiert, dass mit der PID viel Leid bei Betroffenen und Angehörigen verhindert werden kann. Es bleibt dabei unerwähnt, dass das meiste Leid durch Stigmatisierung und Leistungsideologie entsteht. Die kalte kapitalistische Logik selektioniert die Menschen in produktive und unproduktive Kräfte, was auch bei Menschen ohne Beeinträchtigung viel Leid verursacht. Nur ein integratives Gesellschaftssystem, in welchem jeder und jede sich nach seinen Bedürfnissen entwickeln kann, würde dieses Leid verhindern.

Als weiteres Argument wird von den Befürwortern aufgeführt, dass die betroffenen Paare frei entscheiden könnten, ob sie zur PID greifen wollen oder nicht. Es besteht jedoch die Gefahr, dass diese so genannt freie Entscheidung schon bald einmal nicht mehr so frei sein wird. Im Sinne eines Kosten-Nutzen-Denkens könnten zukünftige Eltern schon bald einmal vor die Entscheidung gestellt werden einer PID Untersuchung entweder zuzustimmen oder das Risiko eines Kindes mit Behinderung in eigener Verantwortung und mit eigenen finanziellen Mitteln zu tragen. Gerade in Zeiten von Kostenoptimierung und Sparmassnahmen ist dies kein unrealistisches Szenario. Dies trifft dann wie fast immer vor allem  die Familien der Arbeiterklasse, für welche schon heute behinderte Kinder in finanzieller Hinsicht eine grosse Herausforderung darstellen. Die existierenden Hilfestellungen sind insbesondere für solche Familien noch immer ungenügend. Somit würde den zukünftigen Eltern am meisten geholfen, wenn sie sich keine Sorgen über die Zukunft eines behinderten Kindes machen müssten und wüssten, dass sie die benötigten Hilfeleistungen ohne Wenn und Aber zur Verfügung hätten.

Mit der Legalisierung von PID wird der Stigmatisierung von Behinderten und generell von der Norm abweichenden Menschen Vorschub geleistet. Schon heute werden Eltern von behinderten Kindern zum Teil mit Misstrauen beäugt. Statt Unterstützung liegt der Vorwurf in der Luft, dass sie die Behinderung nicht verhindert hätten und somit vorsätzlich eine Belastung für die Gesellschaft «produziert» hätten. Ganz abgesehen davon, dass sich nie alle behinderte Menschen durch pränatalen Test verhindert lassen, da die meisten Behinderungen peri- bzw. postnatal entstehen, wird es immer Menschen geben, welche nicht ins Bild passen und die die wirtschaftlichen Leistungsanforderungen nicht erfüllen. Wenn man bedenkt, dass die Norm durch den Durchschnitt definiert wird, bedeutet dies nichts anderes als dass sich der Leistungsdruck auf uns alle erhöht, sobald man sich den aktuell Schwächsten entledigt.

Die PdA ist der Ansicht, dass es bei der Legalisierung des PID nur vordergründig darum geht zukünftige Eltern zu entlasten. Es geht vielmehr darum, Menschen zu verhindern, die den Leistungsstandards einer kapitalistischen Gesellschaft nicht genügen.

Ja zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)

Am 26. September 2014 hat das Parlament das neue Bundesgesetzt über Radio und Fernsehen (RTVG) angenommen. Eine Abgabe der Haushalte und Unternehmen löst die geltende geräteabhängige Gebühr ab. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat gegen die Revision das Referendum ergriffen. Abgestimmt wird somit über die Gesetzesrevision. Der Dachverband der KMU wehrt sich dagegen, dass neu die Gebühren auch von den Unternehmen bezahlt werden müssen.

Die PdAS hat sich immer gegen diese Gebühr ausgesprochen. Es ist eine unsoziale Gebühr, die unabhängig der finanziellen Situation für alle gleich ist: ein Millionär zahlt gleich viel wie ein Erwerbsloser. Auf langer Frist befürwortet die PdAS daher, dass die Radio- und TV Gebühr durch eine Steuer ersetzt wird. Doch, da es zurzeit bei einer Gebühr bleiben wird, soll diese auch von den Unternehmen bezahlt werden, so wie es die Gesetzesrevision vorsieht. Daher rufen wir auf, Ja zu stimmen.

Partei der Arbeit der Schweiz