Stellungnahme zur Unternehmenssteuerreform III

Franken1_565_0Wie es zu erwarten war, hat die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) am 19. November beschlossen, den Vorschlag des Bundesrates betreffend die Unternehmenssteuerreform III (USR III) weitgehend zu unterstützen. Dies zur Freude der rund 24 000 international tätigen Konzerne, die von dieser Reform profitieren und sich so über Steuergeschenke von jährlich 2 Milliarden Franken ergötzen dürfen. Als kleine Abweichung zum Bundesrat will die WAK-S «mehr Spielraum für die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze». Konkret soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21,2 statt auf 20,5 Prozent erhöht werden. «Den Kantonen soll so mit ca. 153 Mio. Franken noch etwas mehr Spielraum zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze geboten werden. Dem Bund würden dementsprechend diese Einnahmen fehlen», schreibt die WAK-S dazu. Mit anderen Worten: Die Kantone bekommen 153 Millionen Franken mehr, um sie dann in Form von Steuergeschenken an die Konzerne zu verteilen. Die Vorlage wird nun im Ständerat beraten. Angesichts der aktuellen Machtverhältnisse im Parlament wird es für die Bürgerlichen ein leichtes Spiel sein, diese Reform zu verabschieden.

Wer die Zeche bezahlt, hat die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ihn ihrer Stellungnahme vom 22. Oktober 2015 bereits erläutert: Der Bundesrat hat ein Sparpaket von einer Milliarde Franken beschlossen. Besonders hart trifft es das Bundespersonal, denn hier sind laut Medienmitteilung des Bundesrats «namhafte Kürzungen» vorgesehen. Angesetzt wird der Rotstift auch in den Bereichen Soziale Wohlfahrt (180 Millionen), Entwicklungshilfe (250 Millionen) sowie Bildung und Forschung (210 Millionen).

Diese Sparmassnahmen stehen in einem politischen Zusammenhang zur USR III. So zeigt diese Steuerreform bereits ihre negativen Auswirkungen, ehe sie im Parlament besprochen und somit lange bevor sie überhaupt in Kraft ist. Eine bedenkliche Tatsache, welche aber die Notwendigkeit des Widerstands gegen die USR III dringend macht. Umso mehr, als gleichzeitig mit der Revision der AHV eine zentrale Säule des Sozialstaats auf dem Spiel steht. Eine der Forderungen des Bunderats, um bei den Renten Kosten zu «sparen», ist die Erhöhung des Frauenrentenalters. Dass Steuergeschenke an die Unternehmen und Sozialabbau einen direkten Zusammenhang haben, belegt ein Blick in die jüngere Vergangenheit: Die USR II wurde im 2008 knapp an der Urne angenommen. Die steuerliche Entlastung für Unternehmen betrug auch hier Milliarden von Franken. Finanziert wurden diese «Geschenke» unter anderem durch die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) vor fünf Jahren, die zu «Einsparungen», sprich Leistungsabbau von 600 Millionen Franken führte.

Bereits ihn ihrem Wahlprogramm 2015 hat die Partei der Arbeit auf die kapitalhörige Steuerpolitik der Schweiz hingewiesen: Laut einer Studie des Instituts für Soziologie der Universität Basel aus dem Jahr 2010, «Reichtum in der Schweiz», formieren folgende steuerpolitischen Massnahmen gemeinsam «einen schweizerischen Jahrhundert-Trend»:

– Die verhältnismässige Minderbelastung hoher Vermögen

РVerzicht auf eine nationale Verm̦genssteuer seit 1959

– Abschaffung bzw. Reduktion der Erbschaftssteuer in vielen Kantonen seit den 1980er-Jahren

РSteuersenkungsrunden bei den Einkommens- und Verm̦genssteuertarifen

– Abschaffung kantonaler Kapitalgewinnsteuern

Es ist an der Zeit, diesen «schweizerischen Jahrhundert-Trend» zu brechen! Die PdAS wird gegen die USR III das Referendum ergreifen. Sie ruft alle dazu auf, sich diesem wichtigen Kampf anzuschliessen.

Partei der Arbeit der Schweiz

20.November 2015