Medienmitteilung zur Altersvorsorge 2020

in-rente-mit-70Der Ständerat hat am 13. Dezember die Reform der «Altersvorsorge 2020» behandelt. Wie aufgrund der Positionen der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zu erwarten war, folgte der Ständerat nicht der «harten» Linie des Nationalrats. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Räten bleiben somit bestehen.

Zur Erinnerung: Der Nationalrat hat während der Herbstsession einen «Interventionsmechanismus» angenommen. Damit könnte das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre erhöht werden, falls sich die AHV in einer schlechten finanziellen Situation befindet. Würde dieser Mechanismus tatsächlich eingeführt, hätte das Volk keine Möglichkeit mehr, eine solche Massnahme zu verhindern. Die Mitglieder des Ständerats haben es abgelehnt, diesen Aspekt der Rentenreform zu behandeln. Dies aber nicht, weil sie einem solchen Mechanismus abgeneigt wären. Sie befürchten jedoch, dass damit die ganze Reform gefährdet wäre und das Stimmvolk sie nicht annehmen würde!
Der Ständerat hält weiterhin daran fest, die AHV-Renten um 70 Franken sowie um 226 Franken im Monat für verheiratete Paare zu erhöhen, um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule zu kompensieren.

Die Diskussion muss im nächsten Frühling fortgesetzt werden. Auch wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Räten gibt, darf man nicht vergessen, dass sie bezüglich des Kerns der Reform auf gleicher Wellenlänge liegen.

Beide unterstützen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6 Prozent in der zweiten Säule. Das sind zwei fundamentale Aspekte der Reform, gegen die die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) sich schon immer widersetzt hat und widersetzen wird. Ferner wurden einige «Kompromisse» des Ständerats gegenüber der Linken gemacht – was ganz deutlich aus den Redebeiträgen der Ratsmitglieder hervorgeht – mit dem Ziel, dass das Projekt vom Stimmvolk angenommen wird. Diese Argumentationsweise zeigt, wie unsicher die Versprechungen wirklich sind.

Die PdAS kämpft für eine Volkspension, die auf dem Modell der AHV basiert. Schon immer hat die PdAS dagegen gekämpft, dass die privaten Pensionskassen mit dem Geld aus unseren Renten spekulieren können. Für die PdAS ist die einzige konsequente Lösung des Problems die Stärkung der AHV, indem die 2. in die 1. Säule überführt wird. So kann diese soziale Errungenschaft gesichert und ausgebaut werden. Keines der beiden Modelle der Rentenreform 2020 geht in diese Richtung. Im Gegenteil, beide sind ein rabiater Versuch, den Sozialstaat abzuschaffen. Auf parlamentarischer Ebene ist der günstigste Ausgang, dass das Projekt ins Wasser fällt, weil sich die beiden Kammern nicht einigen können. Falls es anders kommen sollte und im Parlament eine Einigung erzielt werden kann, wird die PdAS an vorderster Front stehen und das Referendum gegen die Rentenreform lancieren.

Partei der Arbeit der Schweiz