PdA Bern sagt der Überspreizung der Löhne bei den Angestellten der Stadt Bern den Kampf an
von pda-admin, Sonntag 24 Mai 2009 um 11:20 :: Regional :: #191 :: rss
Die Löhne bei den städtischen Gehältern klaffen zu sehr auseinander. Das sagt die PdA Bern. Es ist mit nichts zu begründen, dass zwischen dem minimalen und dem maximalen Grundlohn für die Beschäftigten der Stadt Bern eine Spanne von 46000 bis 207000 Franken besteht, stellt PdA-Stadtrat Rolf Zbinden in einer Dringlichen Motion fest. Bei dem regelmässig festzustellenden Gerangel um die fünf Exekutivmandate müsse auch nicht befürchtet werden, dass die fünf Gemeinderatssitze unbesetzt blieben, wenn die Stadtväter 10% weniger Lohn einstreichen könnten. Die Motion Zbinden fordert daher, das Personalreglement der Stadt Bern so abzuändern, dass der minimale Grundlohn künftig mindestens ein Drittel des maximalen Grundlohns beträgt.
Seit dem 1. Januar 2009 beträgt der minimale Grundlohn der Beschäftigten der Stadt Bern 46'000 Franken, der maximale Grundlohn 207'000 Franken. Diese Differenz ist durch längere Ausbildung, grössere Verantwortung oder mehr Erfahrung nicht zu begründen. Dieser grosse Unterschied zwischen den Einkommen ist ungerecht und führt zu schädlichen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.
Menschen in tiefen Lohnklassen haben Mühe, für ihre Existenz aufzukommen, insbesondere wenn sie eine Familie haben. Mit der angekündigten Erhöhung der Krankenkassenprämien von bis zu 30% im Kanton Bern wird ihre Situation noch schwieriger.
Bei der aktuellen finanziellen Situation der Stadt Bern muss die Anpassung des Lohnklassensystems kostenneutral erfolgen, was Kürzungen der höchsten Löhne zur Folge haben wird. Beim (mindestens) alle vier Jahre stattfindenden Gerangel um die fünf Gemeinderatssitze muss jedoch nicht befürchtet werden, dass diese unbesetzt blieben, wenn ein Mitglied des Gemeinderats rund 10% weniger verdienen sollte. Es gibt auch keinen plausiblen Grund, warum ein aufgrund politischer Kriterien und Absprachen gewähltes Gemeinderatsmitglied mehr verdienen soll als hoch qualifizierte Mitglieder der Stadtverwaltung. Demzufolge müssen nicht alle hohen Löhne um den gleichen Prozentsatz gekürzt werden.
Daher wird der Gemeinderat beauftragt, das Lohnklassensystem im Anhang zum Personalreglement der Stadt Bern (PRB) folgendermassen anzupassen:
- Der minimale Grundlohn muss mindestens ein Drittel des maximalen Grundlohns betragen.
- Bisherige Löhne dürfen nur gekürzt werden, wenn sie mehr als das Doppelte des Mindestlohns nach angepasstem Lohnklassensystem betragen.
Begründung der Dringlichkeit:
Bis zur Anpassung dauert es einige Monate, die Krankenkassenprämien werden aber bereits Anfang 2010 erhöht. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit kann gebremst werden, wenn Angestellte in tiefen Lohnklassen mehr Lohn erhalten, da diese das Geld durch Konsumausgaben in Umlauf bringen.


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