Leuthards Rücktritt gefordert wegen Einflussnahme aufs Bundesgericht
von pda-admin, Donnerstag 3 Dezember 2009 um 01:31 :: CH-Politik :: #208 :: rss
Heute Donnerstag berät der Nationalrat in einer Sondersitzung die Lage der Landwirtschaft mit Schwerpunkt Landesversorgung und Ernährungssouveränität. Die IG Schwizerhanf als Interessenvertretung der Hanfbauern will den Rücktritt von Bundesrätin Doris Leuthard.
Die staatsführende Aufgabe der Bundesrätin besteht primär darin, kommende Gegebenheiten vorausblickend erfassen und analysieren zu können, um dann wirtschaftlich tragbare Entscheide zu fällen, so Agro-Ingenieur Karl Heeb, Sprecher für die IG Schwizerhanf. Zu oft aber hat die kritisierte Bundesrätin die Wirtschaftslage diametral falsch eingeschätzt, so insbesondere als die Krise kam und letzthin noch in Sache EU-Personenfreizügigkeit, Arbeitslosigkeit und, trotz Ernstlage, unbenützter Ventilklausel. Die Wirtschaft benötige Stabilität, was Frau Leuthard nicht bringen kann, so im Tenor die Position der IG Schwizerhanf.
Zwei Falschurteile in Lausanne
Auslöser zum Ruf der IG Schwizerhanf nach ihrem Rücktritt bildet Leuthards Departement EVD Einflussnahme auf das Bundesgericht, was am 2. Juni 2009 zu zwei Falschentscheide führte: Die strafrechtliche Abteilung in Fünferbesetzung (Bundesrichter Favre (Präs.), Schneider, Wiprächtiger, Ferrari, Mathys) wollte in zwei Luzerner Angelegenheiten nachprüfen, ob das vom EVD verfügte Hanffütterungsverbot rechtens sei. In seiner Eingabe stellt das EVD fest, in Milch sei der Stoff Tetrahydrocannabinol (THC) detektiert worden, das beweise ein Test mit einer Milchkuh, das Hanffutter sei also erwiesenermassen gesundheitsgefährlich und deshalb zu Recht mit einem Fütterungsverbot für Nutztiere sanktioniert worden. Den Bundesrichtern wurde aber verschwiegen, dass die THC-Spuren in der Milch nicht von Hanf, sondern von einer grossmengigen THC-Pille stammen, die der Testkuh verabreicht worden war. Dass die Testkuh gar keinen Hanf gefressen hatte, das wird im EVD-Papier nicht erwähnt. Diese Unterlassung führte dazu, dass die Bundesrichter das EVD-Hanffütterungsverbot schützten, in der Überzeugung, dass die vom EVD behauptete, vom Hanf ausgehende Gefahr eine wissenschaftlich erwiesene Tatsache ist.

Ein amtlicher Brief der alles sagt
Amtsgericht Sursee (LU)
Weil dem aber nicht so ist, müssen jetzt Luzerner Richter das Lausanner Urteil überprüfen: Am kommenden Mittwoch um 09.00 Uhr tritt Bauer P. Bühlmann aus Ruswil zur Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Sursee vor, dort will er den Antrag auf Überprüfung des Falschurteils stellen, damit ihm daraus keine Präjudiz erwachsen kann. Den Richtern übergibt er ein Urteil aus dem Berner Obergericht: «Aus den Futterwürfeln entsteht keine Gefahr, denn THC entsteht nur beim Rauchen. Es fehlt an jedem Nachweis dafür, dass verfütterter Hanf bei der Konsumation durch Grosstiere überhaupt THC-Substanz zurücklässt» (5.1.2004) und die Aussage des Thurgauer Landwirtschaftsamts: «Bis heute ist wissenschaftlich nicht belegt, dass die Verfütterung von Hanf den betrof fenen Lebenwesen Schaden zufügt. Auf dieser Basis kann das Verfütterungsverbot nicht sauber abgestützt werden» (14.1.2009).


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