Abstimmung vom 28. Februar: Die Parolen der PdAS

revolutionflagDas Zentralkomitee der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) hat am Samstag, 9. Januar folgende Parolen für die Abstimmung vom 28. Februar beschlossen:

  • Nein zur Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe».
  • Nein zur fremdenfeindlichen Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)».
  • Nein zum Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG), dem Bau eines zweiten Strassentunnels durch den Gotthard.
  • Ja zur Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

Hier die ausführlichen Begründungen:

Nein zur Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»

Die Initiative der CVP will in der Verfassung festschreiben, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich sein soll. Die Initiative verlangt wörtlich: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.» Diese rückständige Definition der Ehe widerspricht dem Wahlprogramm 2015 der PdAS, in dem das Heiratsrecht für alle Paare gefordert wird. Hinzu kommt, dass eine Annahme der  Initiative Steuerausfälle von jährlich 1.9 Milliarden Franken beim Bund und 390 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden verursachen würde. Das Parlament hat keinen Gegenvorschlag erarbeitet. Die PdAS lehnt die Initiative klar ab.
Nein zur fremdenfeindlichen Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

Die PdAS hat bereits bei der eidgenössischen Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)», die am 28. November 2010 mit einem Stimmenanteil von 53 Prozent angenommen wurde, eine klare, ablehnende Position bezogen. Die sogenannte Durchsetzungsinitiative geht weiter, da sie primär eine Liste an Delikten aufgezählt, welche mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr belegt werden und automatisch zu einer Ausweisung führen sollen. Weiter soll ein Katalog der Straftaten in der Verfassung verankert werden. Dieser Deliktkatalog umfasst unter anderem die einfache Körperverletzung, die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, falsche Anschuldigung, falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung sowie verschiedene Verstösse gegen das Ausländergesetz. Auffallend ist – und dies überrascht wenig –, dass keine Delikte in Sachen Steuern (Steuerhinterziehung) oder Schwarzgeld aufgelistet werden. Wird die Initiative angenommen, bedeutet dies konkret Folgendes: Wenn jemand ohne Schweizer Pass einmal wegen Beschimpfung eine Geldstrafe erhalten hat und innerhalb von zehn Jahren etwa wegen einer Drohung gegen Beamte verurteilt wird, so erfolgt nach dem Willen der Durchsetzungsinitiative zwangsläufig eine automatische Ausschaffung ins Herkunftsland der Eltern oder Grosseltern.

Wie schon vor sechs Jahren hält die PdAS erneut fest, dass die Ursachen der Kriminalität keine individuelle Eigenschaft ist, welche einige Menschen oder einige Nationalitäten von Natur aus besitzen. Die steigende Anzahl der fremdenfeindlichen Initiativen der SVP haben zum Ziel, die politischen Diskussionen auf ein Nebengeleis zu lenken und die Öffentlichkeit entsprechend zu prägen; anstatt über den Kahlschlag im Sozial- oder Bildungsbereich oder der Unternehmenssteuerreform III öffentlich zu diskutieren, soll über die «bösen AusländerInnen» gewettert werden. Wo die SVP enthusiastisch die Statistiken des Ausländeranteils an Straftaten präsentiert, heben wir die sozio-ökonomischen Hintergründe der StraftäterInnen in den Vordergrund: Armut und Ungleichheit sind die Folgen der kapitalistischen Gesellschaft, in der wir leben – seien dies Menschen mit oder ohne Schweizer Pass, die in der Schweiz geboren sind oder nicht. Der Zusammenhang zwischen Kriminalität und den sozialen Schichten ist unverkennbar!

Die PdAS ruft alle fortschrittlichen Kräfte auf, sich aktiv gegen diese Initiative der SVP zu engagieren!

 

Nein zum Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG), dem Bau eines zweiten Strassentunnels durch den Gotthard

Die LobbystInnen der Zement- sowie der Autoindustrie haben im Parlament die nötige Mehrheit geschaffen, um ein zweites Strassentunnel durch den Gotthard zu bauen. Ein Bauvorhaben, das ein klarer Verstoss gegen die Schweizer Verfassung ist. So hält Art. 83. Abs. 3 fest: «Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten». Dieser Artikel wurde nach der Annahme der Alpen-Initiative im Jahr 1994 eingeführt. Doch, wie so oft, weigern sich die bürgerlichen Parteien den Volkswillen zu akzeptieren, wenn dieser nicht in ihrem Sinne und gegen ihre Profitinteressen ausfällt. Die PdAS lehnt den Bau des zweiten Strassentunnels durch den Gotthard aus folgenden Gründen ab:

  1. Der sichere Zuwachs des Strassenverkehrs wird die Umwelt in den Alpen stark belasten.
  2. Die sichere Zunahme des Strassenverkehrs wird den Verkehr im Süden des Tessins praktisch lahm legen, denn hier ist die Belastung des Strassennetzes jedoch bereits am Limit des Möglichen.
  3. Ab 2017 wird es mit Alptransit eine sehr gute Möglichkeit haben, in den Süden zu reisen. Die neue Bahnlinie verkürzt die Reisezeit und garantiert der Reisenden gleichzeitig eine bessere Sicherheit.
  4. Der Bau des zweiten Tunnels kostet die SteuerzahlerInnen rund zwei Milliarden Franken. Dazu kommt die Sanierung des heutigen Tunnels von etwa 800 Millionen Franken. Nicht eingerechnet hat der Bundesrat aber die Folgekosten: Betrieb und Unterhalt der zweiten Röhre werden jährlich 25 bis 40 Millionen Franken verschlingen. Geld, das andernorts fehlen wird.

Ja zur Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

Dieses Volksbegehren der JUSO verlangt, dass der Bund «Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln» erlässt. Dabei sind laut dem Initiativtext unter anderem folgende Grundsätze zu beachten: «Banken, Effektenhändler, Privatversicherungen, kollektive Kapitalanlagen und ihre mit der Geschäftsführung und Vermögensverwaltung befassten Personen, Einrichtungen der Sozialversicherung, andere institutionelle Anleger und unabhängige Vermögensverwalter mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz dürfen weder für sich noch für ihre Kundschaft und weder direkt noch indirekt in Finanzinstrumente investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Dasselbe gilt für den Verkauf entsprechender strukturierter Produkte.» Mit dieser Initiative wird die Nahrungsmittelspekulation am richtigen Ort bekämpft. Der Finanzplatz Schweiz und die Schweizer Banken spielen eine wichtige Rolle in der Spekulation mit Nahrungsmitteln und die grössten Rohstoffunternehmen der Welt haben  ihren Firmensitz in der Schweiz. Deshalb muss der Kampf gegen das Geschäft mit dem Hunger auch hier geführt werden.

Zentralkomitee der Partei der Arbeit der Schweiz