Der Nationalrat beschliesst Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne

Die Motion Ettlin gehört in den Abfalleimer

Der Nationalrat hat einen direkten Angriff auf die Mindestlöhne beschlossen: Er hat mit 95 zu 93 Stimmen bei vier Enthaltungen die «Motion Ettlin» angenommen. Die Fraktionen von SVP, FDP und Mitte setzten sich durch. Auch im Ständerat hatte zuvor eine FDP/Mitte-Mehrheit obsiegt.

Die Motion mit dem Titel «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» von Erich Ettlin (EVP, Die Mitte) verlangt, dass die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch den Bestimmungen des Kantons vorgehen. Ein Beispiel: Liegt der kantonale Mindestlohn bei 23 Franken pro Stunde und jener im GAV beispielsweise der Reinigungsbranche bei 19 Franken, gilt jetzt der kantonale Mindestlohn, also die 23 Franken. Die Motion Ettlin will genau das Gegensteil: Der im GAV festgelegte Mindestlohn soll in Zukunft bestimmend sein.

Wird die Motion umgesetzt, werden vom Volk demokratisch beschlossenen kantonale Mindestlohnbestimmungen – etwa in den Kantonen Basel, Genf, Neuenburg und Jura – nichtig. Es gälten dann die GAV-Bestimmungen. Selbst der Bundesrat erachtete die Forderung Ettlins als problematisch und riet daher zur Ablehnung. Die Landesregierung hielt in ihrer Stellungnahme unmissverständlich fest, dass «die verfassungsrechtliche Kompetenz der Kantone sozialpolitisch tätig zu werden und sozialpolitische Mindestlöhne festzulegen» beschnitten wird.

Die PdAS erinnert auch daran, dass die Rechten und die Mitte in der Debatte um einen nationalen Mindestlohn das Argument brachten, dass die Kantone bei Bedarf ja selbst einen Mindestlohn einführen können. Scheint fast so, als würden die Kapitalist:innen in unserem Lande ihren eigenen Vorschlag nicht mehr gut finden.

Die Motion Ettlin verstösst gegen die Verfassung. Dass sie von National- und Ständerat trotzdem angenommen wurde, zeigt einmal mehr, dass das bürgerlich dominierte Parlament nur die Interessen der Kapitalist:innenklase im Lande vertritt – und dies auf Kosten der Arbeiter:innen. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) verlangt von der Regierung, dass sie rasch die nötigen Massnahmen ergreift, damit die verfassungswidrige Motion in den Abfalleimer landet – dort, wo sie hingehört.

Partei der Arbeit der Schweiz

19.12.2022

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