Solidarität mit Nekane!

Am 23. März hat das Bundesamt für Justiz (BJ) die Ausschaffung von Nekane Txapartegi nach Spanien genehmigt, in das Land, in dem sie – auf der Grundlage von unter Folter gemachten Aussagen – zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, weil sie die baskische Widerstandsorganisation ETA unterstützt hätte. Die Aktivistin wurde am 6. April 2016 in Zürich verhaftet, nachdem Spanien ihre Auslieferung angefordert hatte. Sie befindet sich seither in Haft. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) hat die Verhaftung von Nekane bereits verurteilt und protestiert gegen die geplante Auslieferung nach Spanien, in ein Mitgliedsland des selbsternannten «Europas der Menschenrechte», wo die Folter von politischen Gefangenen noch immer Realität ist. Es scheint, dass die diplomatischen Beziehungen mit Spanien den Schweizer Behörden wichtiger sind als die Respektierung der Antifolterkonvention. Die PdAS verurteilt den Entscheid des BJ und drückt ihre volle Solidarität mit Nekane Txapartegi aus.

Nekane Txapartegi war Kommunalrätin in ihrem Heimatdorf im Baskenland. Als Mitglied der baskischen Partei Herri Batasuna wurde sie 1999 von der Guardia Civil verhaftet und für fünf Tage eingesperrt ohne Kontakt nach aussen. Auf dem Weg nach Madrid begannen die Folterungen: Scheinhinrichtungen, Schläge, simuliertes Ersticken. Während der Haft war sie Schlafentzug ausgesetzt. Sie musste mehrere Male sexuellen Missbrauch und eine Vergewaltigung erleiden. Die Gewalttaten fanden vor und nach den Verhören statt und wurden immer heftiger, je länger sich Nekane weigerte, von der Guardia Civil vorbereitete Aussagen zu bestätigen. Aufgrund dieser Aussagen wurde sie zur Gefängnisstrafe verurteilt. Sie ist aus Spanien geflüchtet und versuchte, in der Schweiz ein neues Leben aufzubauen. Es war die spanische Polizei, in einer wahrscheinlich illegaler Operation auf Schweizer Boden, die Nekane in Zürich ausfindig machte.

Vor Kurzem wurden die Foltervorwürfe von Nekane durch zwei Experten nach den Kriterien des Istanbul-Protokolls bestätigt, ein Protokoll der Vereinten Nationen, das die Beurteilung von Foltervorwürfen erlaubt, von der Schweiz jedoch noch nicht anerkannt wurde. Trotz den Berichten dieser zwei Experten, die Nekanes Darstellung bestätigen, behauptet das BJ, dass die «ETA-Aktivistin» nicht glaubhaft darlegen konnte, «dass sie in Spanien tatsächlich gefoltert worden ist». Nach dem BJ sind alle Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt. Nekane Txapartegi wird den Auslieferungsentscheid vor dem Bundesstrafgericht anfechten.

 

Partei der Arbeit der Schweiz