Argumentarium zum Mindestlohn-Referendum

Am 19. Juni 2026 wurde in der Schlussabstimmung beider im National- und Ständerat – mit einer Mehrheit von SVP, FDP und Mitte – ein skandalöses Gesetz verabschiedet unter dem Titel «Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)». In Wirklichkeit geht es darum, die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne auszuhöhlen.

Dieses Gesetz ist die Umsetzung einer Motion, die 2020 vom Obwaldner Mitte-Ständerat Erich Ettlin, einem der schlimmsten Arbeitgeberlobbyisten im Bundesparlament, eingereicht wurde. Sie zielte darauf ab, allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen Vorrang zu geben, selbst wenn die GAVs niedrigere Löhne vorsehen. Das klar ersichtliche Ziel bestand darin, die demokratischen Volksentscheide in mehreren Kantonen zu umgehen, in denen die Bürgerlichen unterlegen waren.

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom 5. Juni 2026 hat einstimmig beschlossen, gegen dieses skandalöse Gesetz das Referendum zu ergreifen, falls es vom Parlament angenommen wird. Dies ist nun geschehen. Die Referendumsfrist läuft seit dem 30. Juni und endet am 8. Oktober.

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) hat beschlossen, den Kampf gegen dieses skandalöse Gesetz nach der Einreichung der Motion durch Ständerat Ettlin zu einem prioritären Ziel der Partei zu machen. Heute setzt sie sich mit aller Kraft für das Zustandekommen des Referendums ein und demnächst für die Versenkung dieses Gesetzes an der Urne.

Mindestlöhne in der Schweiz: Der Stand der Dinge
Während Jahrzehnten kannte die Schweiz keinen gesetzlichen Mindestlohn. Nach der Durchsetzung des Arbeitsfriedens wandten sich die Gewerkschaften vom politischen Kampf zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter:innen ab und bevorzugten stattdessen die Ideologie der Sozialpartnerschaft sowie die Aushandlung von GAV in den Branchen mit den Arbeitgebern. Dieses System kam zwar einem bedeutenden Teil der arbeitenden Bevölkerung zugute, wies jedoch Lücken auf, insbesondere in den Niedriglohnbranchen, in denen die Gewerkschaften schwach vertreten waren oder in denen es keine GAV gab beziehungsweise solche, die den Lohnarbeitenden nur wenig Schutz boten. Insbesondere Arbeiterinnen waren durch dieses System nur unzureichend geschützt und wurden im Allgemeinen sehr schlecht bezahlt. Die Arbeitgeber nutzten dabei skrupellos eine patriarchale Sichtweise aus, wonach der Lohn einer Frau lediglich ein «Zusatzverdienst» zum Einkommen ihres Ehemannes sei. Nicht zu vergessen die ausländischen Arbeiter:innen, die der Schweizer Kapitalismus als billige und rechtlose Arbeitskräfte nutzte. Die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie hatten gegen diesen beschämenden «Kompromiss» damals meist wenig einzuwenden.

Die Ideologie des Arbeitsfriedens geriet jedoch Ende der 1980er Jahre ins Wanken: Angesichts des Zusammenbruchs des Systems der sozialistischen Staaten und des grossen neoliberalen Rückschritts sah das Schweizer Kapital immer weniger Nutzen darin, die Spielregeln der Sozialpartnerschaft einzuhalten, und zögerte nicht, das Kräfteverhältnis offensiver zu nutzen, um Lohnsenkungen durchzusetzen. Das offen verkündete Ziel der Schweizer Bourgeoisie bestand damals darin, einen Niedriglohnsektor zu schaffen, um international «wettbewerbsfähig» zu sein. Die Gewerkschaften, die sich zu sehr an die Sozialpartnerschaft gewöhnt und den Arbeitskampf vergessen hatten, gerieten dadurch in Schwierigkeiten. Der SGB zog aus dieser neuen Situation Konsequenzen und vollzog 1998 einen Kurswechsel: die Politisierung der Niedriglohnfrage und den Kampf auf der politischen Ebene für deren Aufwertung. Die gewerkschaftliche Kampagne zur öffentlichen Anprangerung extrem tiefer Löhne trug Früchte, indem sie das Thema in die öffentliche Debatte brachte und die Arbeitgeber dazu zwang, gewisse Löhne anzuheben – allerdings weder für alle Betroffenen noch in ausreichendem Ausmass. Dieser Kampf ebnete dennoch den Weg für die Einführung von Mindestlöhnen.[1]

Erste Versuche zur Einführung von Mindestlöhnen gehen auf die 2000er-Jahre zurück: kantonale Initiativen sowie eine 2010 vom SGB lancierte eidgenössische Initiative für einen Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat. All diese Initiativen scheiterten zunächst. Die eidgenössische Initiative wurde 2014 an der Urne deutlich verworfen. Mehrere kantonale Initiativen verfehlten hingegen den Sieg nur knapp. Diese Niederlagen waren jedoch nicht vollständig. Die Gewerkschaften und die Linke konnten die Lohnfrage in die öffentliche Debatte bringen sowie die Überzeugung durchsetzen, dass ein Lohn ein würdiges Leben ermöglichen muss und dass es nicht akzeptabel ist, wenn Arbeiter:innen gezwungen sind, Sozialhilfe zu beantragen, um über die Runden zu kommen. Die These der Arbeitgeber-Seite, wonach tiefe Löhne unvermeidbar seien und dass dies immer noch besser sei als gar keine Löhne, wurde diskreditiert.

Die Situation änderte sich jedoch nach der strukturellen Krise des Kapitalismus von 2008. Mehrere Kantone führten daraufhin nach Volksinitiativen, die von den Gewerkschaften und den linken Parteien getragen wurden, gesetzliche Mindestlöhne ein. Dies geschah nach einem harten Abstimmungskampf gegen die Unternehmen und die Rechte, die mit heftigen und auf Lügen basierenden Kampagnen dagegen vorgingen. Der erste Kanton war Neuenburg im Jahr 2011. Die Umsetzung zog sich allerdings bis 2018 hin, da die Arbeitgeber das Gesetz vor Bundesgericht angefochten hatten und mit ihrer Beschwerde abgewiesen wurden. Das Bundesgericht entschied nämlich, dass die Einführung eines Mindestlohns durchaus in die kantonale Zuständigkeit fällt, da es sich um eine sozialpolitische Massnahme handelt. Die Kantone sind verpflichtet, die Armut zu bekämpfen. Deshalb haben sie das Recht, Arbeitgeber dazu zu verpflichten, existenzsichernde Löhne zu bezahlen, anstatt ungenügende Löhne durch Sozialhilfe ausgleichen zu müssen.

Genf folgte 2020, danach Jura, Basel-Stadt und das Tessin. Im Kanton Freiburg wurde die Einführung eines Mindestlohns kürzlich in einer Abstimmung mit äusserst knappem Resultat abgelehnt. In anderen Kantonen wurde eine Mindestlohninitiative eingereicht, und eine Abstimmung steht noch aus.

Parallel dazu haben auch bestimmte Städte beschlossen, eigene Mindestlöhne einzuführen. Im Sommer 2023 stimmten die Stimmberechtigten von Zürich und Winterthur mit 69 Prozent beziehungsweise 65 Prozent für eine kommunale Mindestlohnregelung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich setzte die Anwendung dieser Regelungen zunächst aus, mit der Begründung, dass die Frage des Mindestlohns in die Zuständigkeit des Kantons und nicht der Städte und Gemeinden falle. Das Bundesgericht entschied jedoch am 12. Mai 2026, dass die Volksentscheide rechtmässig waren und dass die Entscheide des kantonalen Verwaltungsgerichts die Gemeindeautonomie verletzt hatten.[2] Auch in Luzern trat Anfang dieses Jahres ein Mindestlohn in Kraft.

Die heute in der Schweiz geltenden Stundenmindestlöhne belaufen sich auf [3]:

  • Kanton Genf: CHF 24.59 / Stunde (die Initiative sah 23 Franken pro Stunde vor, allerdings mit einer automatischen Anpassung an die Lebenshaltungskosten).
  • Kanton Basel-Stadt: CHF 22.20 / Stunde.
  • Kanton Jura: CHF 21.40 / Stunde.
  • Kanton Neuenburg: CHF 21.35 / Stunde.
  • Kanton Tessin: mindestens CHF 20.00 bis 20.50 / Stunde.
  • Stadt Zürich: CHF 23.90 / Stunde.
  • Stadt Winterthur: CHF 23.– / Stunde.
  • Stadt Luzern: CHF 22.75 / Stunde.

Alle diese Mindestlöhne unterliegen unterschiedlichen Regelungen. Die Kantone Neuenburg und Genf sehen vor, dass der gesetzliche Mindestlohn Vorrang hat, unabhängig davon, ob ein allgemeinverbindlicher GAV einen tieferen Betrag vorsieht. In den meisten anderen betroffenen Kantonen und Gemeinden haben allgemeinverbindlich erklärte GAV hingegen bereits gesetzlich Vorrang gegenüber dem Mindestlohn. Diese Mindestlöhne sehen zudem eine gewisse Anzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen vor (keine Anwendung oder tieferer Betrag für Praktika, Landwirtschaft usw.); dies sind grundsätzlich fragwürdige Kompromisse, die die Initiant:innen jedoch als notwendig erachteten, um einen Erfolg an der Urne zu ermöglichen. Der Genfer Mindestlohn bietet den umfassendsten Schutz mit den wenigsten Ausnahmen. Andere Mindestlöhne sehen neben einem tiefen Betrag so viele Ausnahmen vor, dass ihr Schutzpotenzial begrenzt bleibt.

Im Kanton Waadt ist die Situation noch teilweise ungeklärt und etwas eigenartig. Am 14. Juni wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, zwischen einer von den Gewerkschaften und den linken Parteien lancierten Verfassungsinitiative – welche das Prinzip eines Mindestlohns in der Waadtländer Verfassung verankern sollte – zusammen mit einer Ausführungsinitiative auf Gesetzesebene, die einen Mindestlohn mit weniger Ausnahmen als in Genf vorsah und somit die Arbeiter:innen besser geschützt hätte, und einem Gegenvorschlag der rechten Mehrheit des Grossen Rates zu entscheiden. Dieser sah zwar ebenfalls einen Mindestlohn vor, allerdings mit so vielen Ausnahmen, dass dieser seiner Wirkung beraubt worden wäre. Das Ergebnis: Die Verfassungsinitiative wurde angenommen, während sowohl die Gesetzesinitiative als auch der Gegenvorschlag abgelehnt wurden. Der Grosse Rat muss nun ein Ausführungsgesetz ausarbeiten, doch die konkreten Modalitäten sind derzeit noch unklar.

Im Kanton Wallis wurde eine Mindestlohninitiative eingereicht, und nach der Abstimmung über die Motion Ettlin wird eine Volksabstimmung stattfinden.

Das vom Parlament verabschiedete Gesetz und seine Folgen
Das von den eidgenössischen Räten am 19. Juni verabschiedete Gesetz folgt der ursprünglichen Logik der von Erich Ettlin eingereichten Motion: dem Vorrang allgemeinverbindlicher GAV gegenüber kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen.

Die Folgen wären konkret und bedeutend. Im Gastgewerbe sieht der Gesamtarbeitsvertrag beispielsweise für ungelernte Lohnarbeiter:innen einen Mindestlohn von ungefähr 3700 Franken pro Monat vor – und dieser Betrag kann während einer Probezeit sogar um 8 Prozent reduziert werden, also auf weniger als 3400 Franken. In Genf hingegen, wo seit 2018 ein kantonaler Mindestlohn gilt, erhalten Vollzeitangestellte derselben Branche mehr als 4300 Franken. Die Differenz kann bis zu 900 Franken pro Monat betragen. Für eine Person, die putzt, abwäscht oder Haare schneidet, bedeutet dies einen entscheidenden Unterschied zwischen einem finanziell stabilen Leben und einem Leben in prekären Verhältnissen.

Die am stärksten betroffenen Personen wären Beschäftigte in den Bereichen Reinigung, Hotellerie und Gastronomie, Coiffeurgewerbe, Detailhandel und persönliche Dienstleistungen – also genau jene Berufe, die während der Pandemie als «systemrelevant» bezeichnet wurden, deren Löhne jedoch weiterhin zu den tiefsten der Schweiz gehören. Laut dem Bundesamt für Statistik gelten rund 10,8 Prozent der Arbeitsstellen in der Schweiz als Tieflohnstellen, das heisst, dass die Löhne weniger als zwei Drittel des Medianlohns von 4683 CHF pro Monat betragen.[4] In gewissen Branchen liegt der Anteil deutlich höher: Bei den persönlichen Dienstleistungen und in der Bekleidungsindustrie handelt es sich bei mehr als der Hälfte der Arbeitsstellen um Tieflohnstellen. Eine Annahme dieses skandalösen Gesetzes würde eine zusätzliche Prekarisierung von Zehntausenden der schlecht gestellten Arbeiter:innen bedeuten. Die Mehrheit der betroffenen Personen wären Frauen, die in den Tieflohnbranchen massiv überrepräsentiert sind und denen die kantonalen Mindestlöhne eine dringend notwendige Verbesserung ihres Einkommens ermöglicht haben.

Es muss betont werden, dass die Löhne auch ohne diesen politischen Angriff auf die Mindestlöhne weiterhin durch die Arbeitgeber nach unten gedrückt werden. Die bei den letzten Lohnverhandlungen erzielten Lohnerhöhungen (rund 1 Prozent) reichen nicht aus, um die Inflation auszugleichen. Für viele Lohnabhängige gab es seit 2016 keinen Fortschritt bei den Reallöhnen mehr, obwohl sich die Wirtschaft in dieser Zeit gut entwickelt hat. Umso wichtiger ist es, die kantonalen Mindestlöhne und den gesetzlichen Schutz der Arbeiter:innen entschlossen zu verteidigen.

Um dieses skandalöse Gesetz annehmbarer erscheinen zu lassen, haben sich National- und Ständerat jedoch darauf geeinigt, dessen Tragweite abzuschwächen, indem sie eine Klausel der Nicht-Rückwirkung vorsahen. Eine Bestimmung sieht vor, dass kein Lohn unter den vor der Annahme des Gesetzes geltenden gesetzlichen Mindestlohn gesenkt werden dürfte. Das bedeutet, dass die Kantone Genf und Neuenburg ihre kantonalen Mindestlöhne beibehalten könnten. Selbst in diesen beiden Kantonen könnten die Mindestlöhne jedoch nur noch für jene Arbeiter:innen an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, die nicht durch einen GAV abgedeckt sind. Für Kantone und Gemeinden, in denen ein Mindestlohn nach einer allfälligen Annahme der Motion Ettlin eingeführt würde, hätten hingegen allgemeinverbindliche GAV Vorrang, und das Volk hätte nicht mehr das Recht, einen Mindestlohn einzuführen, der die Arbeiter:innen tatsächlich schützt.

Auch unter diesen Bedingungen bleibt das Gesetz inakzeptabel. Es geht nicht darum, Genfer und Neuenburger Ausnahmen zu bewahren: Diese Regelung sollte die Norm sein, und ein grundlegender Kampf besteht darin, den durch einen gesetzlichen Mindestlohn gewährleisteten Schutz, der gegenüber sämtlichen privatrechtlichen Verträgen Vorrang hat, auf das ganze Land auszudehnen.

Ein Angriff auf den Föderalismus und die Demokratie
Die Motion Ettlin zeugt von einer besonders schockierenden Geringschätzung der Demokratie und des Rechtsstaats. In mehreren Kantonen und Städten haben die Stimmberechtigten in Referenden über Mindestlöhne entschieden – häufig mit deutlichen Mehrheiten und nach langen politischen Debatten. In Neuenburg dauerte es sieben Jahre zwischen der Volksabstimmung und der tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2018, weil die Arbeitgeber jede rechtliche Möglichkeit ausschöpften, um das Ergebnis zu blockieren. In Zürich und Winterthur musste man ebenfalls jahrelang auf den Entscheid des Bundesgerichts warten, nachdem die Stimmberechtigten eindeutig mit «Ja» gestimmt hatten. Für die Bourgeoisie gilt jedoch: Wenn das Volk nicht so abstimmt, wie sie es will, dann hat es «falsch» abgestimmt und seine Entscheidung muss gegen seinen Willen korrigiert werden.

Diese Motion war derart offensichtlich skandalös, dass sich sogar der Bundesrat dagegen aussprach. Bundesrat Guy Parmelin hatte zu Recht darauf hingewiesen, dass es einer Umkehrung der gesamten vom Rechtsstaat und der direkten Demokratie vorgesehenen Normenhierarchie gleichkommt, wenn privatrechtliche Verträge wie GAV – selbst wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt wurden – Vorrang vor vom Volk beschlossenen Gesetzen erhalten. Zudem hat gemäss dem Schweizer Obligationenrecht zwingendes kantonales Recht Vorrang gegenüber einem Gesamtarbeitsvertrag.

Auch das Bundesgericht entschied – nachdem es eine Arbeitgeberbeschwerde abgewiesen hatte –, dass die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne tatsächlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt, da es sich um eine soziale Massnahme zur Armutsbekämpfung handelt. Es entschied zudem, dass Gemeinden das Recht haben, auf ihrem Gebiet einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, sofern ihnen das übergeordnete kantonale Recht wichtige Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik überträgt. Aber Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus gelten offenbar nur dann, wenn es den Bürgerlichen gerade passt.

Daher wird dieses Gesetz von allen Kantonen bekämpft, mit Ausnahme des Kantons Obwalden, der der Wahlkreis von Ständerat Erich Ettlin ist – obwohl die Kantonsregierungen in ihrer grossen Mehrheit bürgerlich geprägt sind. Eine solche Einigkeit unter den Kantonen ist aussergewöhnlich. Sie allein zeigt bereits, dass es sich um einen schweren und offensichtlichen Eingriff in den Föderalismus handelt. Dennoch haben National- und Ständerat diesen vereinten Widerstand ignoriert. Der Neuenburger Grosse Rat hat beschlossen, ein Kantonsreferendum zu initiieren – ein Verfahren, das seit 1848 erst zweimal angewendet wurde –, wofür die Beteiligung von acht Kantonen erforderlich wäre, damit es eingereicht werden kann.

Dieses skandalöse Gesetz ist nicht nur undemokratisch und rechtlich problematisch, sondern schafft auch einen gefährlichen Präzedenzfall. Wenn das Parlament auf diese Weise unliebsame Volksentscheide umgehen kann, stellt sich die Frage: Welche Abstimmung wird als Nächstes unwirksam gemacht?

Der Mindestlohn ist eine Forderung nach sozialer Gerechtigkeit
Überall dort, wo ein Mindestlohn eingeführt wurde, fällt die Bilanz im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit eindeutig positiv aus: Die tiefen Löhne wurden aufgewertet, die Kaufkraft der Arbeiter:innen hat sich verbessert, und die Ungleichheiten wurden teilweise verringert. Allein in Genf haben fast 15’000 Personen von einer Lohnerhöhung profitiert. Im Durchschnitt sind die Tiefstlöhne um 15 Prozent gestiegen.[5] Die einzigen wirklich fragwürdigen Beispiele sind jene, bei denen der Mindestlohn zu tief angesetzt ist, sodass er tatsächlich nur wenigen Arbeiter:innen zugutekommt und weder ein würdiges Leben ermöglicht noch Lohndumping verhindert.

Hinter der technischen Debatte verbirgt sich eine grundlegende Frage der Umverteilungspolitik. Roland A. Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, sorgte für Kontroversen mit der Aussage: «Ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber.» Die Konsequenz ist einfach: Wenn die Löhne nicht ausreichen, um ein anständiges Leben zu führen, greift die öffentliche Hand ein – mit Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Beitragsreduktionen. Die breite Öffentlichkeit, also die Steuerzahlenden, subventioniert damit indirekt die Unternehmen, die von tiefen Löhnen profitieren. Die Gewinne werden privatisiert, die Kosten werden vergesellschaftet.

Der Mindestlohn führt nicht zu einer Erhöhung der Arbeitslosigkeit
Ein zentrales Argument der Arbeitgeberkreise gegen den Mindestlohn lautet, dass dieser quasi automatisch zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen würde, da es für gewisse Arbeitgeber dann «zu teuer» wäre, Arbeiter:innen zu einem Lohn einzustellen, der dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

Das ist jedoch eine reine Lüge. Die rechten Propagandist:innen können keine einzige seriöse Studie zur Unterstützung ihrer These vorlegen – weil es keine gibt. Alle Studien zeigen genau das Gegenteil: Die Einführung eines Mindestlohns führt nicht zu einer Erhöhung der Arbeitslosigkeit, ermöglicht eine Aufwertung der Einkommen jener Arbeiter:innen, die zuvor unterhalb dieses Niveaus bezahlt wurden, und trägt sogar zum wirtschaftlichen Aufschwung bei. Da bescheidene Einkommen vollständig oder nahezu vollständig wieder in den Konsum fliessen, führt ihre Erhöhung zu einer entsprechenden Steigerung der Nachfrage.

In keinem der europäischen Länder, die einen Mindestlohn eingeführt haben, haben sich die katastrophalen Prognosen der Gegner:innen über eine Explosion der Arbeitslosigkeit bewahrheitet. Auch in den Schweizer Kantonen, die einen Mindestlohn eingeführt haben, konnte weder eine Kündigungswelle noch ein Anstieg der Arbeitslosigkeit beobachtet werden.

Sogar die bürgerlichen Behörden selbst sind in den Kantonen, in denen ein Mindestlohn eingeführt wurde – beispielsweise die Mitte-Staatsrätin Delphine Bachmann in Genf –, gezwungen anzuerkennen, dass die Bilanz von Mindestlöhnen durchwegs positiv ist und dass keine der von den Gegner:innen angekündigten negativen Folgen eingetreten ist.

Trotzdem verwendet die Rechte dieses Argument leider weiterhin, obwohl sie weiss, dass es falsch ist, und kann mit diesem geschickten Einsatz einer Lüge sogar eine Mehrheit der Stimmberechtigten in die Irre führen. Diese Gefahr darf nicht unterschätzt werden. So gelang es der Genfer Rechten am 8. März 2026, einen ersten Angriff auf den Mindestlohn durchzusetzen: eine Änderung des kantonalen Gesetzes, die es erlaubt, Sommerjobs für Studierende, die nicht länger als 60 Tage dauern, nur mit 75 Prozent des Mindestlohns zu bezahlen. Dabei handelt es sich jedoch um echte Arbeitsstellen, auf die die betroffenen Studierenden für ihren Lebensunterhalt dringend angewiesen sind – sie werden jetzt einzig weniger Geld bekommen, weil es Sommer ist …

Die Rhetorik der Rechten während dieser Kampagne beruhte auf einer unverhohlenen Geringschätzung gegenüber Jugendlichen sowie auf einer offensichtlichen Lüge: Angeblich würden Sommerjobs verschwinden, weil es für Unternehmen zu teuer wäre, Studierende zum Mindestlohn anzustellen. Beweise dafür gibt es nicht. Dazu kam eine fingierte Umfrage des Westschweizer Arbeitgeberverbands (FER), an der nur 110 Unternehmen von den 29’000 Mitgliedern dieses Verbands teilnahmen. Von diesen 110 Unternehmen bieten 58 Prozent weiterhin Sommerjobs für Studierende an. Und unter jenen, die dies nicht mehr tun, geschieht dies bei nur 60 Prozent aus wirtschaftlichen Gründen – also bei gerade einmal 27 Unternehmen von den rund 45’000 Unternehmen, die in Genf tätig sind.

Die Lüge reichte dennoch aus, um bei der Abstimmung eine Mehrheit zu gewinnen. Die Befürworter:innen behaupteten, es gehe «nur» um Sommerjobs. Es handelt sich jedoch um eine klassische Anwendung der Salamitaktik: Zuerst wird eine Ausnahme eingeführt, dann eine weitere etc., bis vom Mindestlohn nichts mehr übrig bleibt. Aus dieser perfiden Methode der Genfer Rechten gilt es, Lehren zu ziehen, um ihr beim nächsten Mal besser entgegenzutreten.

Der Mindestlohn bedeutet keine Lohnnivellierung nach unten
Ein weiteres falsches Argument der Rechten lautet: Die Einführung eines Mindestlohns sei eine Scheinlösung, weil sie zu einer Nivellierung der Löhne nach unten führen würde – da sich die Löhne am Mindestlohn orientieren würden, der dadurch zum Referenzlohn werde. Beweise dafür? Absolut keine.

Ihr Hauptargument, wenn man es überhaupt so nennen kann, lautet eigentlich: Ein Mindestlohn sei wie der gesetzliche Mindestlohn SMIC in Frankreich, also schlecht, weil Frankreich ein Negativbeispiel sei (warum? Das bleibt ein Rätsel). Das antifranzösische Vorurteil dient der Arbeitgeberpropaganda als bevorzugtes Beispiel, da sie kein anderes findet. Schauen wir es uns also an.

Tatsächlich beziehen heute in Frankreich 17 Prozent der Arbeiter:innen den SMIC. Das ist zweifellos viel, aber es bedeutet dennoch, dass 83 Prozent über diesem Betrag bezahlt werden. Zu behaupten, der SMIC habe eine Angleichung der Löhne nach unten verursacht, ist eine offensichtliche Lüge. Der hohe Anteil von Lohnabhängigen, die den SMIC beziehen, erklärt sich teilweise durch einen falschen Anreiz: es müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden für jene Lohnabhängigen, die den SMIC erhalten. Keiner der bestehenden oder vorgeschlagenen Mindestlöhne in der Schweiz sieht eine solche Befreiung von Sozialabgaben vor. Daher geht dieses Argument am Thema vorbei.

Zweifellos sind die Löhne in Frankreich heute zu tief, die Arbeitslosigkeit hoch und die Deindustrialisierung oft dramatisch. Die Ursachen dieser Situation – die keineswegs schlimmer ist als in EU-Ländern mit deutlich tieferen Mindestlöhnen – sind vielfältig. Trotzdem: Der SMIC ist eine wertvolle Errungenschaft der französischen Arbeiter:innenklasse, und ohne ihn wäre die Situation für die Arbeiter:innen noch deutlich schlechter. Die unehrliche Polemik gegen den SMIC, dem fälschlicherweise alle Übel angelastet werden, ist ein Mantra der Arbeitgeberpropaganda, die ihn für zu hoch hält und ihn senken möchte, um die Ausbeutung der Arbeiter:innen noch weiter zu steigern.

In Wirklichkeit bedeutet die Existenz eines Mindestlohns nicht nur keine Nivellierung nach unten, sondern stellt einen Vorteil für die gesamte Arbeiter:innenklasse dar – auch für jene Personen, die über diesem Betrag bezahlt werden. Denn die gesetzliche Lohnuntergrenze, die ein Mindestlohn darstellt, schafft ein Element der Sicherheit und stärkt dadurch die Position der Arbeiter:innen sowie ihrer gewerkschaftlichen Organisationen gegenüber den Arbeitgebern. Eine Infragestellung der Mindestlöhne würde zu einem verstärkten Druck der Arbeitgeber führen. Mittelfristig wären ganze Branchen von Lohnsenkungen bedroht: eine Gefahr für die gesamte Arbeiter:innenklasse.

Heuchlerische Liebe zur Sozialpartnerschaft
Ein äusserst heuchlerisches Argument der Befürworter dieses skandalösen Gesetzes ist ihre angebliche Liebe zur Sozialpartnerschaft, die der normale Weg zur Festlegung der Löhne sein sollte und die sie damit zu verteidigen behaupten. Dieses Argument ist nicht akzeptabel. Die Bürgerlichen stehen nur dann für die Sozialpartnerschaft ein, wenn es ihnen nützt. Es sei daran erinnert, dass sich die Gewerkschaften seit Ende der 1990er-Jahre gerade deshalb für den Kampf zur Erhöhung der Löhne auf politischem Terrain eingesetzt haben, weil die Arbeitgeber das Interesse an der Sozialpartnerschaft verloren hatten. Die Arbeitgeber akzeptieren dieses Kompromissmodell nämlich nur dann, wenn sie dazu gezwungen sind; ansonsten ziehen sie es vor, die Lohnfestsetzung dem freien Markt zu überlassen, wo das Kräfteverhältnis ausschliesslich zu ihren Gunsten ausfällt.

Es ist festzuhalten, dass allgemeinverbindlich erklärte GAV im Falle einer Annahme dieses skandalösen Gesetzes ihren Charakter verändern würden. Aus einem Instrument zum Schutz der Arbeiter:innen würden sie zu einem Instrument der Prekarisierung werden, zu einem Mittel, um gesetzlich Mindestlöhne zu umgehen und Lohnabhängige unter einem Betrag zu bezahlen, der ihnen ein Leben von ihrer Arbeit ermöglichen würde.

Wenn die Arbeitgeber die Sozialpartnerschaft dennoch dem Gesetz vorziehen, dann deshalb, weil sie ihnen nützt – nicht den Arbeiter:innen. Der soziale Kompromiss der Nachkriegszeit wies nämlich erhebliche Lücken auf: Nur etwa die Hälfte der Arbeiter:innenklasse war tatsächlich durch GAVs geschützt, in wenig gewerkschaftlich organisierten Branchen waren sehr tiefe Löhne weit verbreitet, und die Kampfformen der Arbeiter:innenbewegung gerieten in Vergessenheit …

Dieses System ermöglicht es den Arbeitgebern zudem, verschiedenste Tricks anzuwenden, um Lohnsenkungen durchzusetzen: Manöver zur Spaltung der Gewerkschaften, nachteilige GAVs mit gefälligeren Gewerkschaften, die Schaffung von kapitalfreundlichen «gelben» Gewerkschaften aus dem Nichts usw. Die Genfer Gewerkschaftsaktionsgemeinschaft (CGAS) führt mehrere belegte Beispiele für solche Methoden auf: «Man erinnert sich etwa an die Episode im Tessin von 2021 und an den von TiSin, das der Lega nahesteht, und dem Arbeitgeberverband Ticino Manufacturing unterzeichneten GAV – einen Kollektivvertrag, der das kantonale Mindestlohngesetz problemlos umging. Oder an die Episode des GAV für Architektinnen und Architekten in Genf, der im Mai 2024 vom Gewerkschaftsverband Syna überstürzt abgeschlossen wurde, nachdem dieser dem Aufruf der Arbeitgeber des Genfer Architektenverbands (AGA) gefolgt war, um einen seit 2017 geltenden Text zu unterzeichnen, ohne auch nur die Anständigkeit zu besitzen, die Lohntabelle anzupassen, und unter Missachtung der anderen Genfer Gewerkschaften SIT und Unia, die den Kollektivvertrag gerade deshalb kritisiert hatten, um die Einkommen der Beschäftigten der Branche zu verbessern.»[6]

Man darf sich von dieser heuchlerischen und eigennützigen Verherrlichung der Sozialpartnerschaft nicht täuschen lassen. Der Klassenkampf auf politischem Terrain ist unverzichtbar.

Verteidigung und Ausdehnung des Mindestlohns auf nationaler Ebene: eine grundlegende Klassenforderung

Der Kampf gegen dieses skandalöse Gesetz, diesen direkten Angriff sowohl auf die Rechte der Arbeiter:innen als auch auf die Demokratie, ist ein grundlegender Klassenkampf für die gesamte Arbeiter:innenklasse, unabhängig davon, ob sie unmittelbar vom Mindestlohn betroffen ist oder nicht.

Gelingt es der Bourgeoisie diesmal zu siegen, wird sie sich damit nicht zufriedengeben, sondern die Offensive zur Demontage der Gesetze zum Schutz der Arbeiter:innen, zur Senkung der derzeit auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns liegenden Löhne und langfristig zu allgemeinen Lohnsenkungen fortsetzen, um die Ausbeutung der Arbeiter:innenklasse zu erhöhen und die ohnehin schon enormen Profite einer kleinen Minderheit weiter zu steigern. Umgekehrt wird die Arbeiter:innenklasse, wenn die Bourgeoisie auf Bundesebene verliert, nachdem sie bereits in mehreren Kantonen und Gemeinden verloren hat, nicht nur in einer stärkeren Position sein, um ihre Errungenschaften zu festigen, sondern auch, um Mindestlöhne auf das ganze Land auszuweiten, Lohnerhöhungen zu fordern und der Bourgeoisie eine gerechtere Verteilung des Reichtums aufzuzwingen, den sie allein produziert.

Deshalb hat die PdAS den Kampf gegen die Ettlin-Motion zu einer prioritären Kampagne der Partei erklärt. Es ist wichtig, in diesen Kampf all unsere Kräfte zu investieren, für die gegenwärtige Unterschriftensammlung und für die kommende Abstimmungskampagne.

1 https://www.sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-Jahre-Mindestlohn-Kampagne.pdf

2 https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-darf-bundesbern-den-rechtsstaat-nicht-aushebeln

3 https://unia.ch/de/lohn-gav/gesetzliche-mindestloehne

4 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/loehne-erwerbseinkommen-arbeitskosten/lohnstruktur/kaderloehne-tiefloehne.html

5 https://lohn-angriff.ch/wp-content/uploads/2026/06/Argumentarium_Stopp-Lohnangriff.pdf

6 https://www.cgas.ch/SPIP/spip.php?article4067 (Französisch)