Abstimmungsparolen der PdAS für den 18. Juni 2023

Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen: kritisches JA

Um den Steuerwettbewerb auf ein Minimum zu beschränken, das schädliche Phänomen der Steueroasen zu verringern und sicherzustellen, dass multinationale Unternehmen weiterhin Steuern zahlen, haben sich 136 Länder im Rahmen der OECD darauf geeinigt, einen Mindeststeuersatz von 15 % auf die Gewinne der betreffenden Unternehmen festzulegen. Ursprünglich hätte es ein höherer Prozentsatz sein können, doch die Schweiz gehörte zu den Ländern, die sich aktiv dafür einsetzten, dass dieser so niedrig wie möglich gehalten wird. Das macht die gewählte Lösung sehr begrenzt und anfällig für Kritik: 15% ist immer noch eine Steueroasenquote, auch wenn sie besser ist als das, was derzeit in der Schweiz existiert.

Zur Umsetzung dieses Abkommens verabschiedete die Bundesversammlung ein Verfassungsgesetz, das eine Ausnahmeklausel vorsieht: Multinationale Unternehmen, deren Umsatz 750 Millionen Franken übersteigt, werden mit 15% auf ihre Gewinne besteuert. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen, die weiterhin der ordentlichen Steuergesetzgebung unterstehen, welche in den meisten Kantonen weniger als 15% beträgt. 25% der zusätzlichen Steuereinnahmen aus dieser Verfassungsänderung würden an den Bund gehen – der sie teils für die Verteilung an Kantone mit wenigen multinationalen Konzernen, teils für die «Wirtschaftsförderung» der Schweiz verwenden würde. 75% sind für die Kantone vorgesehen, insbesondere an drei Kantone: Zug, Basel-Stadt und Genf.  Kantonen, denen es freistünde, diese Gunst zu nutzen, um die Steuern für nicht betroffene Unternehmen und Privatpersonen weiter zu senken (was der Kanton Zug bereits plant).  Ein Teil des Geldes würde im Rahmen des interkantonalen Ausgleichs immer noch an andere Kantone ausbezahlt, wenn auch in geringem Umfang.

Dieser Verteilungsschlüssel und die Zuweisung dieser zusätzlichen Steuereinnahmen zur Wirtschaftsförderung oder anderen Steuersenkungen – und nicht für nützliche Zwecke wie soziale Gerechtigkeit oder ökologischen Wandel – wird von der SP als Verschärfung des interkantonalen Steuerwettbewerbs und als ungesundes Modell der wirtschaftlichen Entwicklung angeprangert. Die SP bekämpft deshalb dieses Gesetz, in der Hoffnung, der Bundesversammlung im Falle einer Ablehnung durch das Volk ein besseres und sozial gerechteres Gesetz aufzuzwingen. Die Grünen haben keine Stellung bezogen. Linksradikale Organisationen wehren sich gegen diese Massnahme, da das von der OECD erzielte Abkommen dazu beitrage, die Ausplünderung der Länder des Globalen Südens durch multinationale Konzerne mit Sitz in Ländern des Nordens aufrechtzuerhalten.

All diese linke Kritik an diesem Verfassungsartikel ist legitim. Aber die Wahl, vor der wir bei der Abstimmung stehen, ist entweder diese Veränderung oder der Status quo; und es ist nicht klar, wie der Status quo in irgendeiner Weise für den globalen Süden oder für die Steuergerechtigkeit besser wäre. Angesichts der rechten Mehrheit in der Bundesversammlung scheint es unwahrscheinlich, dass es der SP gelingen wird, ein besseres Gesetz durchzusetzen, wenn diese schon vom Volk abgelehnt wird. Nur unter diesen Umständen, wobei diese Initiative ein sehr kleiner Schritt in Richtung gerechtere Besteuerung ist, der dennoch sehr vage ist und viele Probleme ungelöst lässt, ruft die PdAS zu einem JA auf.  Dabei darf es nicht nur darum gehen, räuberische multinationale Konzerne stärker zu besteuern oder die Steuereinnahmen aus der Ausplünderung des Landes des Südens durch ihre Aktivitäten etwas besser umzuverteilen, sondern solchen Unternehmen und ihren zerstörerischen Aktivitäten ein Ende zu setzen. 

Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit: kritisches JA

Dieses Gesetz ist ein Gegenvorschlag zur eingereichten Gletscherinitiative, welche ein Verbot von fossilen Brennstoffen bis 2050 forderte. Die Initianten zogen die Initiative vorläufig zurück, weil ihnen der Gegenvorschlag genügt.

Dieser Gegenvorschlag genügt uns jedoch nicht. Er seht weder ein Verbot fossiler Brennstoffe bis 2050 vor, sondern setzt stattdessen auf eine Reduktion der Emissionen ab 2030, mit dem Ziel der Klimaneutralität. Dieses Zeil geht uns nicht weit genug. Der Weltklimarat (IPCC) spricht deutlicher: Er sagt, dass wir bis 2030 Klimaneutralität erreichen müssen, damit die globale Erwärmung auf 1,5°C begrenzt wird und nicht noch weiter ansteigen kann.

Das Gesetz sieht z.b die Ersetzung von Elektroheizungen und anderen Massnahmen im Bereich der Gebäudesanierung vor, welche nach wie vor nicht ausreichen werden um die Ziele der Emissionsziele zu erreichen. Im Übrigen dienen diese Anreize nur dazu, die Profitrate der Immobilienbrache hochzuhalten und einen möglichst systemkonformen Wechsel zu garantieren. Ebenso wird impliziert, mehr in die Erforschung von klimaneutralen Technologien zu investieren und Kompensationen ans Ausland zu leisten, was ohne gesetzliche Verpflichtungen jedoch nur leere Worte sind und somit kaum mehr, als einen Tropfen auf einen heissen Stein.

Diese Massnahmen kommen Jahrzehnte zu spät. Man hätte bereits an der zweiten Weltklimakonferenz 1990 weitergehende Massnahmen beschliessen müssen, um einen angemessenen Übergang zur Klimaneutralität zu ermöglichen. Die entstandenen Schäden können nicht mehr rückgängig gemacht werden und sind die Konsequenzen des Kapitalismus.

Die PdAS setzt ein kritisches JA, weil das Gesetz trotz seiner grossen Mängel, eine Verbesserung des Status Quo darstellt und Klimaneutralität im Jahr 2050 immer noch besser ist, als gar kein Ziel zu haben. Für uns kommt es nicht in Frage das Referendumskomitee zu unterstützen, da dieses hauptsächlich aus Klimaskeptikern besteht, die wir keineswegs als Bündnispartner akzeptieren wollen.

Die kapitalistische Produktionsweise ist unfähig die Klimakrise zu lösen und die globale Erwärmung zu stoppen. Der Weltklimarat spricht zurecht über die Notwendigkeit eines Systemwechsels. Für die PdAS ist es klar, dass nur eine sozialistische Produktionsweise die notwendigen Voraussetzungen schaffen kann, um eine nachhaltige Wirtschaft aufzubauen. Eine Wirtschaft die es zustande bringt sowohl die soziale Gerechtigkeit als auch die natürlichen Grenzen unseres Planeten zu respektieren und miteinander zu vereinen.

Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes: JA

Das Gesetz sieht vor über die Restbestimmungen des ehemaligen Covid-19-Gesetzes abzustimmen. Unteranderem zählt dazu das Covid-Zertifikat, welches bei einem erneuten Aufflammen der Pandemie im Inland, aber auch bei Auslandsreisen in Länder, die es noch verlangen, reaktiviert werden kann. Weitere Bestimmungen, wie die Meldepflicht von Bettenkapazitäten (Spitälern), Medikamentenbeständen (Zuliefernde), der Import von Medikamenten zur Behandlung von Covid-19, die Finanzierung der Medikamentenforschung (insbesondere gegen Long Covid), das Home Office als auch die Swiss Covid App fallen darunter. Wenn das Gesetz abgelehnt wird, laufen alle oben genannten Maßnahmen Ende 2023 aus und können in einem erneuten aufflammen der Pandemie nicht auf die schnelle reaktiviert werden.

Die PdAS ruft zu einem JA auf. Denn Covid existiert immer noch und es ist wahrscheinlich, dass weitere Pandemien auftreten werden. Auch wenn wir dem Management der Behörden kritisch gegenüberstehen, bedeutet dies keineswegs, die Verabschiedung wesentlicher Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verhindern oder einen Verschwörungs- und wissenschaftsfeindlichen Diskurs des Referendumskomitees zu unterstützen.