Referendum gegen die Altersvorsorge 2020 eingereicht!

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) hat als landesweite Partei in allen drei Landesteilen Unterschriften gesammelt. Sie hat somit zum erfolgreichen Zustandekommen des Referendums gegen das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 beigetragen.

Nun ruft die PdAS die StimmbürgerInnen auf, am 24. September 2017

2 x NEIN zur Rentenreform 2020 zu stimmen:

  • NEIN zum Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020;
  • NEIN zum Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Die von National- und Ständerat beschlossene Rentenreform hat schwerwiegende

Mängel:

  • Erhöhung des Frauen-Rentenalters, mit der jährlich 1,3 Milliarden Franken auf dem Rücken der Frauen «eingespart» werden. Dies unter dem Vorwand einer Gleichstellung, die bis heute nicht umgesetzt wird.
  • Senkung des Umwandlungssatzes der Pensionskassen von 6,8% auf 6,0%, was drastische Rentenkürzungen in der 2. Säule zur Folge hat.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer, welche als indirekte Steuer eine unsoziale Steuer ist.

Eine Vermischung von AHV und 2. Säule führt zu Verwirrung und kündigt neue Einschnitte in der AHV an. Diese beginnen bereits damit, dass die bereits Pensionierten und die NeurentnerInnen nicht mehr dieselbe AHV-Rente erhalten sollen – ein Verstoss gegen den Grundsatz der einheitlichen Renten!

Die AHV-Renten werden zwar zum ersten Mal seit 40 Jahren leicht angehoben, um 70 Frranken für die NeurentnerInnen (bzw. 3% für Neurentner-Ehepaare). Finanziert wird dies durch eine Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3%. Der Zustupf bei den neuen AHV-Renten wird aber nicht das grosse Loch stopfen, welches durch den tieferen Umwandlungssatz der Pensionskassen entsteht. Am Schluss der Rechnung – darauf kommt es an! – werden die Renten der Altersvorsorge sinken. Und dies, obwohl die AHV als Reserve-Rad für die zunehmend in Schwierigkeiten geratenen Pensionskassen dienen soll!

Natürlich sind die insgesamt 900 Milliarden Franken, die als Kapitalien in den verschiedenen Pensionskassen angehäuft sind, fragil und zudem aufwändig, was die Verwaltungskosten anbelangt. Im Gegensatz zum Umlageverfahren der AHV, bei dem die laufenden Beiträge die laufenden Renten finanzieren: dieses System hat allen demografischen Veränderungen und ökonomischen Krisen getrotzt und hat sich bewährt!

In ihrer ganzen Geschichte hat die PdAS die Grundsätze der sicheren, solidarischen und transparenten AHV-Renten verteidigt. Um die erwähnten Fehlentwicklungen abzuwehren und um Gerechtigkeit gegenüber den Frauen einzufordern, hat sich die PdAS bei der Unterschriftensammlung zum Referendum beteiligt. So können die StimmbürgerInnen jetzt auch über das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 abstimmen. Gleichzeitig lanciert die Partei der Arbeit den Vorschlag, den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge allmählich in die AHV zu integrieren, unter Wahrung des Besitzstandes aller Versicherten.

Flyer der PdAS zur Altersvorsorge hier

Partei der Arbeit der Schweiz
6. Juli 2017