Vollzeit arbeiten und trotzdem arm bleiben: das Ende der Mindestlöhne
Der Nationalrat hat dem Vorrang allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen zugestimmt. Konkret bedeutet dies: Wenn ein GAV einen Lohn vorsieht, der unter dem von einem Kanton festgelegten Mindestlohn liegt, kann künftig der tiefere GAV-Lohn zur Anwendung kommen.
Dieser Entscheid kehrt die bisherige Logik um, wonach ein allgemeinverbindlich erklärter GAV dem kantonalen Recht nicht widersprechen darf. Die Vorlage geht auf die Motion Ettlin (Mitte/Obwalden) zurück und wurde von der Linken, aber auch vom Bundesrat bekämpft. Dieser erinnerte insbesondere an die Probleme hinsichtlich der Normenhierarchie sowie der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.
Scheinbare Garantien ändern nichts am Grundproblem
Genf und Neuenburg dürften ihr derzeitiges System beibehalten können, da diese Kantone bereits vorgesehen haben, dass ihr kantonaler Mindestlohn Vorrang vor den GAV hat. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass diese Regelungen nicht bald angegriffen und geschwächt werden. Zudem ist vorgesehen, dass in diesen Kantonen aufgrund der Reform keine Löhne direkt gesenkt werden. Diese Garantien bleiben jedoch unvollständig: Sie schützen weder zukünftige Mindestlöhne noch jene Kantone, die in nächster Zeit darüber abstimmen werden, wie etwa Waadt am 14. Juni oder Wallis später im Jahr. Ein Vorschlag, den Vorrang der GAV auf zwei Jahre zu begrenzen, wurde abgelehnt. Dennoch unterstützten Damien Cottier (FDP) und Didier Calame (SVP), zwei Neuenburger Parlamentarier aus einem Kanton mit Mindestlohn, in Bern eine Reform, die allgemeinverbindlich erklärte GAV über die kantonalen Mindestlöhne stellt.
Dieser Entscheid ist ein Angriff auf die Löhne
Kantonale Mindestlöhne gehen häufig auf Volksabstimmungen zurück. Zu erlauben, dass weniger vorteilhafte GAV diese Mindestlöhne umgehen können, bedeutet, den Volkswillen zu schwächen und den Druck auf die prekärsten Lohnabhängigen zu erhöhen. Ein Mindestlohn ist kein Privileg, sondern eine Frage der Würde. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ruft deshalb die eidgenössischen Räte auf, die Vorlage bei der Schlussabstimmung vom 19. Juni abzulehnen. Sollte die parlamentarische Mehrheit dennoch daran festhalten, unterstützt sie klar das von den Gewerkschaften angekündigte Referendum.
Partei der Arbeit der Schweiz



