Vollzeit arbeiten und trotzdem arm bleiben: das Ende der Mindestlöhne
Der Nationalrat hat dem Vorrang allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen zugestimmt. Konkret bedeutet dies: Wenn ein GAV einen Lohn vorsieht, der unter dem von einem Kanton festgelegten Mindestlohn liegt, kann künftig der tiefere GAV-Lohn zur Anwendung kommen.
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